| Datum : 20. Februar 1999 |
|

Peter Lerch
Waffensachverständiger
Lammerbach
9
94234
Viechtach
|
|
Gutachten |
|
zu
KUNSTSTOFF- TARGETS
(Weichziele durchdringbar, Material
Polymer)
|
|
Auftraggeber/ Hersteller: Fa. Baumann & Tremml Plastik, Lindenhöhe 5,
94239 Ruhmannsfelden.
|
|
Anmerkungen:
Sporthandbuch/Reglement
des "BUND DEUTSCHER SPORTSCHÜTZEN E.V.&4 (BDS), hier Teil 3, IPSC-Schießen
(International Practical Shooting Confederation). Dieses Schießen hat sich in
den letzten Jahren zu einer Schießsportdisziplin entwickelt, die bei Schützen in aller Welt immer mehr Anhänger
findet.
Durch den BDS
hat dieses Schießen in Deutschland einen besonderen Aufschwung erfahren. Diese
Schießsportart stellt jedoch an das Können der Schützen überdurchschnittliche
Anforderungen. Daher verlangt der BDS von am IPSC-Schießen interessierten
Schützen den Nachweis des individuellen Schießvermögens und der Regelkunde.
Beim IPSC-
Schießen
finden in erster
Linie folgende Ziele Verwendung: Pappscheiben, Tontauben etc. (durchdringbare
Ziele), sowie Metallziele (Stahlplatten).
Die
BDS –IPSC -Scheibe (Pappkarton)
ist die Standardscheibe für nationale
Wettkämpfe ‑ ein stilisiertes Torso mit Wertungszonen/Feldern die ganz
oder "in Teilen verwendet werden kann. Bei den Metallzielen werden überwiegend
sogenannte "Plattes" (runde Platten mit einem Durchmesser von 20 cm)
und "Pepper Popper" (formähnlich der DSB- Duellscheibe, in den
Größen/Höhen von 28" u. 4T1 verwendet. Diese Zielobjekte sind sowohl
freistehend, lose in Haltevorrichtungen, oder klappbar in Scharnieren /Gelenken
gelagert. Die Ziele müssen bei einem Treffer durch ein Geschoss das aus einer
Waffe mit einem vorgegebenen Mindestimpulsfaktor verschossen worden ist, sicher
umgeworfen werden.
Vorab genannte Metallziele müssen unmittelbar (maximal Im
entfernt) vor dem eigentlichen Geschossfang des Schießstandes stehen. Ansonsten
ist ein zusätzlicher Geschossfang hinter dem Metallziel aufzustellen, des weiteren
muss um diese Ziele eine umlaufende Splitterschutzvorrichtung zum
Auffangen von seitlich und nach oben abprallenden Geschossteilen angebracht
werden, da beim Beschießen der Metallziele durch die sich zerlegenden Geschosse
eine erhebliche Splitterbildung eintritt. Werden diese zusätzlichen Geschossfangvorrichtungen
und Splitterschutzvorrichtungen nicht nach den "Richtlinien für die
Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen" (Schießstand
-Richtlinien) angebracht, kann es zu Schützen gefährdenden Rückprallern
kommen. Ebenso können hierdurch Schäden an der Schießstandeinrichtung
(Raumschießanlage) entstehen.
Die von der Fa. Baumann & Tremml entwickelten und hergestellten
"KUNSTSTOFF-TARGETS" ergeben gegenüber den
Metallzielen nachstehend genannte Vorteile.
|
|
Gutachtliche
Feststellungen: |
|
Bei den vorliegenden KUNSTSTOFF‑TARGETS handelt es
sich um Ziele unterschiedlicher Formen. Diese sind freistehend oder in
Scharnieren gelagert und werden unmittelbar vor dem Geschoßfang eines Schießstandes,
oder in der Schießbahn mit zusätzlichem Geschoßfang aufgestellt. Bei Beschuß,
bzw. Erhalt eines Treffers kippen/fallen sie um. Diese aus Kunststoff
bestehenden Ziele werden durchschlagen und die Geschosse zerspritzen nicht an
der Oberfläche, wie dies bei den vorgenannten Metallzielen der Fall ist. Eine
umlaufende Splitterschutzvorrichtung ist nicht erforderlich. Die
Mindestentfernungen vom Schützen zum Ziel betragen beim IPSC-Schießen für
Kurzwaffen (Pistolen, Revolver) 7m, (Metallziele 10m). Beim Schießen mit
Flinten gilt die einheitlich festgelegte Entfernung von 10m Mindestabstand zum
Ziel! Die KUNSTSTOFF-TARGETS können somit auf für das IPSC-Schießen
zugelassenen Schießstätten (Mehrdistanz - Schießstände) als
durchdringbare Ziele verwendet werden.
Zu beachten: Die
von der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde erlassenen Bescheide
"Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte" und die damit verbundenen
Auflagen bleiben hiervon unberührt.
Diese Kunststoffziele sind konstruktiv so gestaltet, daß
trotz des relativ weichen Materials/Werkstoffes eine ausreichende Festigkeit /
Steifigkeit gegeben ist. Dieses wird durch eine entsprechend große Materialstärke
erreicht. Sie könnte wo erforderlich, durch Verstärkungen an der Rückseite
nochmals erhöht werden. Die zur Prüfung vorgelegten KUNSTSTOFF-TARGETS müssen
in der Serien -Fertigung bezüglich der Werkstoff/ Materialzusammensetzung
(Legierung etc.), sowie in der Stärke des Materials den vorgelegten Musterausführungen
entsprechen.. Aus den zu Verfügung gestellten Zielen wurden Proben entnommen
und archiviert.
|
|
Zur
Haltbarkeit/Belastbarkeit der Kunststoffziele:
|
|
Der hervorzuhebende Vorteil
dieses verwendeten Werkstoffes besteht darin, dass sich die Schusslöcher
auf einen Bruchteil des
verwendeten Kalibers zusammenziehen. Bei einem Beschuss im Kaliber 9mm
Para, Vollmantel - Rundkopf, Geschossgewicht
8,0g, schließen sich die Einschüsse nahezu
vollkommen,
was auch für die Patrone im
Kaliber .45 ACP, Vollmantel - Rundkopf, Geschossgewicht 14,9g zutrifft.
Beim
Beschuss mit Langwaffen,
hier Flinte im Kaliber 12/70 mit Flintenlaufgeschossen, sind die
verbleibenden
Einschusslöcher maximal 5mm groß, hier sind jedoch an der Rückseite
Materialausrisse
feststellbar.
Die Haltbarkeit dürfte bei den
genannten Kurzwaffenkalibern (9nun Para, .45 ACP) bei ca. 1500 -
2000 Treffern liegen, bei Beschuss
mit Teilmantel - Flachkopfgeschossen im Kaliber.357 Magnum
bei ca. 1000 - 1200
Treffern.
Beim
Beschuss mit genannter
Langwaffe Flinte (12/70 Flintenlaufgeschoss / Slug), liegt die Haltbarkeit
abhängig der Trefferdichte, bei
ca. 80 - 100 Treffern.
Es konnten beim Beschuss der
KUNSTSTOFF- TARGETS mit Kurzwaffen aus Entfernungen von
20 - 5m und mit Flinten von
20 – l0 m keine Geschossabpraller
oder Geschosszerlegungen festgestellt
werden. Auch bei einem
Auftreffwinkel von ca. 45' aus Entfernungen von 5,(Kurzwaffe) und 10 m (Flinte) ergaben sich keine
Abpraller oder Zerlegungen der Geschosse.
Die Geschossform bestimmt ausschlaggebend die Haltbarkeit
des verwendeten Materials. Die längste Verwendbarkeit dieser KUNSTSTOFF- TARGETS
wird durch die Verwendung von Vollmantel
-. u. Blei –Rundkopf -Geschossen erreicht.
|
|
Abschluss/Zusammenfassung: |
|
Die
KUNSTSTOFF- TARGETS sind als "durchdringbare Ziele" einzustufen,
da sie vom Geschoss durchschlagen werden. Es kommt zu keinen Abprallern oder
Zerlegungen des Geschosses, mit der Gefahr, durch rückprallende Geschosse oder Geschossteile
Schützen zu verletzen oder Beschädigungen an der Schießstandeinrichtung
hervorzurufen. Der verwendete Werkstoff garantiert abhängig vom Kaliber und der
verwendeten Geschossform eine Haltbarkeit und Verwendung der Ziele bis zu 2000 Schuss.
Da diese
KUNSTSTOFF- TARGETS nicht nur für das IPSC -Schießen eingesetzt werden
können, ist ihre Verwendung auch für andere Schießsportdisziplinen und
Wettkämpfe interessant, sie tragen somit zu einer abwechslungsreichen Gestaltung
von Schießsportveranstaltungen bei.
|
|
Anhang zu
vorliegendem Gutachten:
Hier BUND BAYERISCHER SCHÜTZEN
E.V.

Verband für sportliches Großkaliberschießen
Mitglied im Bund Deutscher Sportsschützen e.V. (BDS)
Der Landessportleiter IPSC
: Herr Hans Stanilewicz
Die
KUNSTSTOFF- TARGETS der Fa. Baumann & Tremml werden vom BBS e.V. für
das IPSC Schießen gemäß
BDS -Sporthandbuch, Teil 3, sowie der für Bayern gültigen Flintenordnung
(IPSC Schießen mit Flinten), als "durchdringbare Ziele"
anerkannt und für Schießsportveranstaltungen des BBS e.V. in den genannten
Disziplinen zugelassen.
|
  |
|
|