Datum : 20. Februar 1999

Peter Lerch                       

Waffensachverständiger                                                                    

Lammerbach 9

94234 Viechtach 

Gutachten

zu

      KUNSTSTOFF- TARGETS

          (Weichziele durchdringbar, Material Polymer)

 

Auftraggeber/  Hersteller: Fa. Baumann & Tremml Plastik,   Lindenhöhe 5,     94239 Ruhmannsfelden.

 

Anmerkungen:  

Sporthandbuch/Reglement des "BUND DEUTSCHER SPORTSCHÜTZEN E.V.&4 (BDS), hier Teil 3, IPSC-Schießen (International Practical Shooting Confederation). Dieses Schießen hat sich in den letzten Jahren zu einer Schießsportdisziplin  entwickelt, die bei Schützen in aller Welt immer mehr Anhänger findet.  

Durch den BDS hat dieses Schießen in Deutschland einen besonderen Aufschwung erfahren. Diese Schießsportart stellt jedoch an das Können der Schützen überdurchschnittliche Anforderungen. Daher verlangt der BDS von am IPSC-Schießen interessierten Schützen den Nachweis des individuellen Schießvermögens und der Regelkunde.  

Beim IPSC- Schießen finden in erster Linie folgende Ziele Verwendung: Pappscheiben, Tontauben etc. (durchdringbare Ziele), sowie Metallziele (Stahlplatten).  

Die BDS –IPSC -Scheibe (Pappkarton) ist die Standardscheibe für nationale Wettkämpfe ‑ ein stilisiertes Torso mit Wertungszonen/Feldern die ganz oder "in Teilen verwendet werden kann. Bei den Metallzielen werden überwiegend sogenannte "Plattes" (runde Platten mit einem Durchmesser von 20 cm) und "Pepper Popper" (formähnlich der DSB- Duellscheibe, in den Größen/Höhen von 28" u. 4T1 verwendet. Diese Zielobjekte sind sowohl freistehend, lose in Haltevorrichtungen, oder klappbar in Scharnieren /Gelenken gelagert. Die Ziele müssen bei einem Treffer durch ein Geschoss das aus einer Waffe mit einem vorgegebenen Mindestimpulsfaktor verschossen worden ist, sicher umgeworfen werden.  

Vorab genannte Metallziele müssen unmittelbar (maximal Im entfernt) vor dem eigentlichen Geschossfang des Schießstandes stehen. Ansonsten ist ein zusätzlicher Geschossfang hinter dem Metallziel aufzustellen, des weiteren muss um diese Ziele eine umlaufende Splitterschutzvorrichtung zum Auffangen von seitlich und nach oben abprallenden Geschossteilen angebracht werden, da beim Beschießen der Metallziele durch die sich zerlegenden Geschosse eine erhebliche Splitterbildung eintritt. Werden diese zusätzlichen Geschossfangvorrichtungen und Splitterschutzvorrichtungen nicht nach den "Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen" (Schießstand -Richtlinien) angebracht, kann es zu Schützen gefährdenden Rückprallern kommen. Ebenso können hierdurch Schäden an der Schießstandeinrichtung (Raumschießanlage) entstehen.

Die von der Fa. Baumann & Tremml entwickelten und hergestellten   "KUNSTSTOFF-TARGETS" ergeben gegenüber den Metallzielen nachstehend genannte Vorteile.  

 

Gutachtliche Feststellungen:

Bei den vorliegenden KUNSTSTOFF‑TARGETS handelt es sich um Ziele unterschiedlicher Formen. Diese sind freistehend oder in Scharnieren gelagert und werden unmittelbar vor dem Geschoßfang eines Schießstandes, oder in der Schießbahn mit zusätzlichem Geschoßfang aufgestellt. Bei Beschuß, bzw. Erhalt eines Treffers kippen/fallen sie um. Diese aus Kunststoff bestehenden Ziele werden durchschlagen und die Geschosse zerspritzen nicht an der Oberfläche, wie dies bei den vorgenannten Metallzielen der Fall ist. Eine umlaufende Splitterschutzvorrichtung ist nicht erforderlich. Die Mindestentfernungen vom Schützen zum Ziel betragen beim IPSC-Schießen für Kurzwaffen (Pistolen, Revolver) 7m, (Metallziele 10m). Beim Schießen mit Flinten gilt die einheitlich festgelegte Entfernung von 10m Mindestabstand zum Ziel! Die KUNSTSTOFF-TARGETS können somit auf für das IPSC-Schießen zugelassenen Schießstätten (Mehrdistanz - Schießstände) als durchdringbare Ziele verwendet werden.  

Zu beachten: Die von der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde erlassenen Bescheide "Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte" und die damit verbundenen Auflagen bleiben hiervon unberührt.

Diese Kunststoffziele sind konstruktiv so gestaltet, daß trotz des relativ weichen Materials/Werkstoffes eine ausreichende Festigkeit / Steifigkeit gegeben ist. Dieses wird durch eine entsprechend große Materialstärke erreicht. Sie könnte wo erforderlich, durch Verstärkungen an der Rückseite nochmals erhöht werden. Die zur Prüfung vorgelegten KUNSTSTOFF-TARGETS müssen in der Serien -Fertigung bezüglich der Werkstoff/ Materialzusammensetzung (Legierung etc.), sowie in der Stärke des Materials den vorgelegten Musterausführungen entsprechen.. Aus den zu Verfügung gestellten Zielen wurden Proben entnommen und archiviert.

Zur Haltbarkeit/Belastbarkeit der Kunststoffziele:

Der hervorzuhebende Vorteil dieses verwendeten Werkstoffes besteht darin, dass sich die Schusslöcher auf einen Bruchteil des verwendeten Kalibers zusammenziehen. Bei einem Beschuss im Kaliber 9mm Para, Vollmantel - Rundkopf, Geschossgewicht 8,0g, schließen sich die Einschüsse nahezu vollkommen, was auch für die Patrone im Kaliber .45 ACP, Vollmantel - Rundkopf, Geschossgewicht 14,9g zutrifft. Beim Beschuss mit Langwaffen, hier Flinte im Kaliber 12/70 mit Flintenlaufgeschossen, sind die verbleibenden Einschusslöcher maximal 5mm groß, hier sind jedoch an der Rückseite Materialausrisse feststellbar.  

Die Haltbarkeit dürfte bei den genannten Kurzwaffenkalibern (9nun Para, .45 ACP) bei ca. 1500 - 2000 Treffern liegen, bei Beschuss mit Teilmantel - Flachkopfgeschossen im Kaliber.357 Magnum bei ca. 1000 - 1200 Treffern.  

Beim Beschuss mit genannter Langwaffe Flinte (12/70 Flintenlaufgeschoss / Slug), liegt die Haltbarkeit abhängig der Trefferdichte, bei ca. 80 - 100 Treffern.

Es konnten beim Beschuss der KUNSTSTOFF- TARGETS mit Kurzwaffen aus Entfernungen von 20 - 5m und mit Flinten von 20 – l0 m  keine Geschossabpraller oder Geschosszerlegungen festgestellt werden. Auch bei einem Auftreffwinkel von ca. 45' aus Entfernungen von 5,(Kurzwaffe) und 10 m (Flinte) ergaben sich keine Abpraller oder Zerlegungen der Geschosse.

Die Geschossform bestimmt ausschlaggebend die Haltbarkeit des verwendeten Materials. Die längste Verwendbarkeit dieser KUNSTSTOFF- TARGETS wird durch die Verwendung von  Vollmantel -. u.  Blei –Rundkopf -Geschossen erreicht.

 

Abschluss/Zusammenfassung:

Die KUNSTSTOFF- TARGETS sind als "durchdringbare Ziele" einzustufen, da sie vom Geschoss durchschlagen werden. Es kommt zu keinen Abprallern oder Zerlegungen des Geschosses, mit der Gefahr, durch rückprallende Geschosse oder Geschossteile Schützen zu verletzen oder Beschädigungen an der Schießstandeinrichtung hervorzurufen. Der verwendete Werkstoff garantiert abhängig vom Kaliber und der verwendeten Geschossform eine Haltbarkeit und Verwendung der Ziele bis zu 2000 Schuss.  

Da diese KUNSTSTOFF- TARGETS nicht nur für das IPSC  -Schießen eingesetzt werden können, ist ihre Verwendung auch für andere Schießsportdisziplinen und Wettkämpfe interessant, sie tragen somit zu einer abwechslungsreichen Gestaltung von Schießsportveranstaltungen bei.

 

Anhang zu vorliegendem Gutachten:  

Hier BUND BAYERISCHER SCHÜTZEN E.V.

Verband für sportliches Großkaliberschießen

Mitglied im Bund Deutscher Sportsschützen e.V. (BDS)

Der Landessportleiter IPSC : Herr Hans Stanilewicz  

Die KUNSTSTOFF- TARGETS der Fa. Baumann & Tremml werden vom BBS e.V. für das IPSC ­Schießen gemäß  BDS -Sporthandbuch, Teil 3, sowie der für Bayern gültigen Flintenordnung  (IPSC ­Schießen mit Flinten), als "durchdringbare Ziele" anerkannt und für Schießsportveranstaltungen des BBS e.V. in den genannten Disziplinen zugelassen.